Als christliche Kirche folgen wir den Spuren von Jesus Christus: Wir verkündigen Gottes Liebe und Barmherzigkeit, so wie er es getan hat.
Und wir versuchen nicht zuletzt, uns Kranken und Leidenden zuzuwenden, so wie er es getan hat. Jesus hat sich dabei nicht nur um körperliches Leiden seiner Mitmenschen gekümmert, sondern sich vor allem auch ihrer (oft mit Krankheit einhergehenden) inneren, seelischen Nöte angenommen. Er hat aber genauso auch in der Freude mit seinen Mitmenschen gefeiert und sich mitgefreut, wenn es jemandem wahrhaft gut ging.
Auch wir in der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Betzenstein/ Hüll sehen es als eine unserer wichtigsten Aufgaben an, Menschen in ihren seelischen Nöten und Freuden zu begleiten. Deshalb bieten wir Ihnen die Möglichkeit zu Gesprächen über Freude und Leid des Lebens an. Wir machen Besuche am Kranken- oder Sterbebett. Wir besuchen unsere Gemeindeglieder zu bestimmten Geburtstagen oder schreiben einen Geburtstagsgruß. Und wir sind im Notfall jederzeit erreichbar.
Wo aber wir als Kirchengemeinde oder Pfarrer/in nicht helfen können oder nicht die richtigen Ansprechpartner sind, da können Ihnen möglicherweise die Beratungsstellen der Diakonie oder auch weitere Angebote der Seelsorge und der Beratung weiterhelfen.
In Notfällen können Gemeindeglieder unseren Pfarrer jederzeit über die Pfarramtsnummer 09244/226 anrufen. Falls der Pfarrer nicht persönlich erreichbar ist, können Sie es auch über die aufgesprochene Handynummer probieren oder Sie sprechen ihm auf den Anrufbeantworter. Er ruft sie dann baldmöglichst zurück. In Urlaubs- oder sonstigen Abwesenheitszeiten ist die Telefonnummer der Vertreterin/ des Vertreters auf den Anrufbeantworter aufgesprochen.
Das gilt insbesondere, wenn …
… ein Angehöriger schwer krank ist (Krankensegnung/Krankenabendmahl)
… im Sterben liegt
… unmittelbar nach dem Tod eines Angehörigen (Aussegnung).
Besuche und Gespräche
Seit es die ersten christlichen Gemeinden gab, haben sich Christen gegenseitig besucht und umeinander gekümmert, auch wenn sie nicht direkt miteinander befreundet waren. Das war eines der besonderen Kennzeichen christlicher Gemeinden von Anfang an, insbesondere auch, weil es über übliche gesellschaftliche Grenzen hinaus geschah.
Wir als Kirchengemeinde versuchen, diese Tradition aufrecht zu erhalten, soweit es unter den Bedingungen unserer Gesellschaft möglich und sinnvoll ist. Das bedeutet zunächst, dass wir unsere Gemeindeglieder zu bestimmten Geburtstagen besuchen: Wenn Sie 70 Jahre oder älter werden, werden Sie in der Regel besucht. Wenn Sie einen runden Geburtstag haben (70,75,80,85,90) oder über 90 Jahre alt werden, dann wird der Pfarrer den Besuch abstatten. Wenn Sie einen „unrunden“ Geburtstag haben (z.B. 71-74 Jahre), dann dürfen Sie den Besuch eines Mitglieds unseres Besuchsdienstes erwarten oder werden einen Geburtstagsgruß per Post erhalten.
Wir besuchen Sie aber auch aus bestimmten anderen Anlässen: etwa zu runden Hochzeitsjubiläen, zum Vorbereitungsgespräch für die Taufe, vor der Konfirmation, zum Traugespräch, natürlich auch zur Begleitung bei einem Sterbefall in der Familie.
Wenn Sie krank sind und sich über einen Besuch freuen (zuhause oder im Krankenhaus), oder wenn Sie aus irgendeinem anderen Grund besucht werden möchten, lassen Sie es uns bitte wissen.
Ebenso feiert der Pfarrer gerne mit Ihnen das Hausabendmahl (zuhause oder im Krankenhaus), wenn Sie nicht mehr in die Kirche zum Abendmahl gehen können.
Der Pfarrer steht auch gerne bereit, wenn Sie oder jemand anderes ein seelsorgliches Gespräch oder auch ein persönliches Beichtgespräch wünscht. Natürlich unterliegt unser Pfarrer dabei der Schweigepflicht.
Krankensegnung
Wenn Sie ernsthaft erkrankt sind, haben Sie möglicherweise nicht nur den Wunsch, besucht zu werden, sondern möchten die Zuwendung und Liebe Gottes dabei auch als Segen zugesprochen bekommen. Dann erteilt Ihnen der Pfarrer gerne die Krankensegnung, bei der Ihnen der Segen des Dreieinigen Gottes persönlich unter Handauflegung zugesprochen wird. So wird für Sie in persönlichem Wort und Berührung durch die Hand eines Geistlichen spürbar, dass Gott gerade in der Zeit der Krankheit bei Ihnen ist und Sie nicht alleine lässt. Auch eine damit verbundene kleine Abendmahlsfeier am Krankenbett ist möglich. Denn auch und gerade im Abendmahl wird für uns Christen die Gegenwart Gottes und die Verbundenheit untereinander spürbar.
Übrigens ist das Segnen von Kranken nicht allein den Geistlichen vorbehalten. Jeder Christ kann und darf segnen. Sie als Angehörige können Ihren Kranken also ebenfalls segnen (insbesondere natürlich auch, wenn der Tod möglicherweise unmittelbar bevorsteht). Das können Sie gerne in freier Form tun. Aber als Hilfestellung finden Sie Hinweise, wie Sie eine Krankensegnung durchführen können, im Evangelischen Gesangbuch unter der Nummer 873 (zusammen mit weiteren Informationen rund um das Thema Krankheit und Heilung unter den Nummern 871 bis 875).
Beichte
Anders als viele Menschen meinen, gibt es die Beichte nicht nur in der katholischen, sondern auch in der evangelischen Kirche. Zwar benutzen wir keine Beichtstühle, aber das Bekenntnis von Schuld und der Zuspruch von Vergebung im Namen des Dreieinigen Gottes gibt es auch bei uns, ja es gehört sogar zu den wichtigsten Aufgaben der Kirche, Menschen zu helfen, wenn Schuld sie belastet.
Jesus Christus hat die Barmherzigkeit und Liebe Gottes nicht nur verkündigt, sondern seinen Mitmenschen auch direkt zugesprochen, indem er ihnen im Namen Gottes, seines Vaters, Schuld vergeben hat, an der sie oft lange Zeit schwer getragen hatten; Schuld, zu der sie sich vor sich selbst und vor Gott auch bekannt hatten. Für diese Menschen war der Zuspruch Jesu eine große Befreiung. Sie konnten ihren Lebensweg leichter und mit neuem Schwung weitergehen.
Auch heute kann es eine große Erleichterung und Befreiung sein, belastende Schuld vor Gott und sich selbst einzugestehen und die Gewissheit zu haben, dass sie mir vergeben werden kann. Es ist aber hilfreich, das nicht nur alleine für sich in einem Gebet im stillen Kämmerlein zu tun, sondern dazu ein seelsorgliches (Beicht-) Gespräch mit einem Pfarrer / einer Pfarrerin oder einem Mitchristen zu führen, in dem über die Schuld gesprochen und ihre Vergebung zugesprochen wird.
Außer in einem persönlichen Gespräch kann dies auch in einem Beichtgottesdienst geschehen, in dem wir in einer Zeit der Stille Belastendes vor Gott bringen, ohne es vor einem anderen Menschen auszusprechen, und uns dann die Vergebung im Namen des Dreieinigen Gottes vom Pfarrer zugesprochen wird.
Weitere Informationen zum Thema Beichte finden Sie auch im Evangelischen Gesangbuch unter den Nummern 883 bis 886.
Todesfall
Auch und gerade im Todesfall sind wir für Sie da, wenn Sie seelsorglichen Beistand brauchen. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie hier.