Christlicher Glaube braucht Gemeinschaft mit anderen Christinnen und Christen:
Gegenseitige Stärkung und Ermutigung, gemeinsame Feier und Vergewisserung, geteilte Freude und miteinander getragenes Leid, gemeinsames Leben aus dem Glauben und Hören auf Gottes Wort, wechselseitige Bereicherung und auch kritisches sich Hinterfragen-Lassen. Dies alles geschieht vor allem in der Kirchengemeinde vor Ort, hier findet Kirche statt als Gemeinschaft der Glaubenden. Wir freuen uns daher natürlich, wenn Menschen zu dieser Gemeinschaft gehören möchten. Dazu gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir Ihnen hier aufzeigen. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns.
Mitgliedschaft durch die Taufe
In der Regel wird man durch die Taufe in einer evangelischen Kirchengemeinde Mitglied dieser Gemeinschaft und damit auch der evangelischen Kirche in Bayern. Dies ist – wie meist – möglich durch die Kindertaufe oder natürlich auch im Jugend- oder Erwachsenenalter. Lesen Sie dazu bitte die Informationen auf der Seite Taufe.
Übertritt in die evangelische Kirche
Wenn Sie bisher nicht evangelisch, aber getauftes Mitglied einer anderen christlichen Kirche waren, können Sie in die evangelische Kirche eintreten. Eine zweite Taufe ist dazu nicht nötig, denn Ihre Taufe gilt vor Gott – auch bei einem Übertritt in eine andere Kirche. Schritte für den Übertritt sind zum ersten der Austritt aus Ihrer bisherigen Kirche, der am Standesamt erfolgt. Sodann ein Eintrittsgespräch mit dem Pfarrer/ der Pfarrerin der örtlichen Kirchengemeinde, in die Sie eintreten wollen, (oder einer sog. Kircheneintrittsstelle). Dann beschließt der Kirchenvorstand die Aufnahme in die Gemeinde. Und schließlich findet der „geistliche“ Eintritt durch die Teilnahme am Heiligen Abendmahl in der Kirchengemeinde statt. Die Einzelheiten besprechen Sie mit dem Pfarrer der Gemeinde, in die Sie eintreten wollen (oder Sie wenden sich an eine Kircheneintrittsstelle).
Mitgliedschaft durch Umpfarrung
Dieser etwas sperrige Ausdruck beschreibt die Möglichkeit, zu einer anderen Kirchengemeinde zu gehören als zur Wohnortgemeinde. Dies ist z.B. der Fall, wenn Sie Mitglied der evangelischen Kirche sind, jedoch nicht (oder nicht mehr) in unserem Gemeindegebiet wohnen, aber gerne als Gemeindeglied bei uns aufgenommen werden möchten. Dazu nehmen Sie bitte einfach mit uns Kontakt auf; wir senden Ihnen dann ein Formular zu, mit dem Sie an Ihrem Wohnortpfarramt den Antrag, zu unserer Gemeinde zu gehören, stellen können.
Mitgliedschaft durch Zuzug
Wenn Sie an Ihrem bisherigen Wohnort zu einer evangelischen Kirchengemeinde gehörten, d.h. dort als evangelisch gemeldet waren, dann wird ihr Umzug in unser Gemeindegebiet mit Ihrer Anmeldung am Einwohnermeldeamt – unter Wahrung des Datenschutzes- an unsere Kirchengemeinde weiter gegeben. Sie sind dann „automatisch“ Mitglied der Betzensteiner bzw. Hüller Kirchengemeinde und erhalten von uns beim nächsten Erscheinen den aktuellen Gemeindebrief.